B. Morf+Partner AG

Steinbruchstrasse 30A

Postfach 324

CH-8810 Horgen

 

Tel. +41 (0)44 718 77 77

Fax +41 (0)44 718 77 70

info(a)insurancebroker.ch

 

Registriert beim Bundesamt
für Privatversicherungen
Nr. 10473

 

Mitglied der SIBA

 

So finden Sie uns

 
 
 

Versicherungsbroker-Mandat (Muster)

 

 

 
 

M U S T E R

 

Versicherungsbroker-Mandat

 

 

Die
Firma / Vorsorgekommission / Stiftung

(nachstehend der „Auftraggeber“) beauftragt die B. Morf + Partner AG, Horgen ZH, Mitglied der SIBA (nachstehend der „Versicherungsbroker“), mit der Verwaltung und Bewirtschaftung ihres Personenversicherungsportefeuilles. Der detaillierte Umfang der Tätigkeiten dieses Auftrages ist auf der zweiten Seite festgehalten.

Unter „Personenversicherungen“ werden Krankentaggeld-Versicherung (KTG), Unfall-Versicherung (obligatorisch UVG und überobligatorisch UVG-Z), Pensionskasse (BVG und Überobligatorium / Kader) und kollektive Krankenpflegeversicherung subsumiert.

Der Auftraggeber bleibt Versicherungsnehmer und Prämienschuldner. Der Versicherungsbroker verpflichtet sich, unter dem Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen, alle ihm zur Verfügung stehenden Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

Im Rahmen des Versicherungsbroker-Mandats wird der Versicherungsbroker bevollmächtigt, sich alle notwendigen Daten, Informationen und Dokumente zu beschaffen bzw. weiterzuleiten, Offerten einzuholen, Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften / Stiftungen zu führen und Erklärungen abzugeben.

Hinsichtlich Beratungen in steuerlichen Fragen gibt der Versicherungsbroker seine auf eigenen Erfahrungen basierende Meinung bekannt und verweist auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerexperten. Der Versicherungsbroker übernimmt im Rahmen dieses Mandats keine Verantwortung für allfällige anderweitige Interpretationen der Steuerbehörden.

Für die im Rahmen dieses Mandates erbrachten Dienstleistungen stellt der Versicherungsbroker kein Honorar in Rechnung. Er wird dafür durch Courtagender Versicherungsgesellschaften / Stiftungen entschädigt. Für die auf der zweiten Seite explizit ausgenommenen oder darüber hinausgehenden Aktivitäten wird vorgängig eine separate, auf den üblichen Honoraransätzen des Versicherungsbrokers beruhende, Vereinbarung getroffen.

Das vorliegende Mandat beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gilt bis auf Widerruf.

Anwendbar ist schweizerisches Zivilrecht / OR. Als Gerichtsstand gilt Horgen ZH.

 

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Horgen, den..........................
 
       
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 Auftraggeber   Versicherungsbroker
 
(Firma / Vorsorge kommission/Stiftung    

 


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Im Mandat sind folgende Aktivitäten und Dienstleistungen des Versicherungsbrokers enthalten:

  • Analyse sämtlicher Risiken bzw. der bestehenden Deckungen aus den Versicherungsverträgen
  • Formulierung einer Risikophilosophie und Erarbeitung eines Risikodeckungs-konzeptes
  • Einholen von Offerten im Zusammenhang mit der Neuordnung bei gemeinsam zu bestimmenden Versicherungsgesellschaften / Anbietern
  • Prüfung der entsprechenden Offerten und Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften / Anbietern
  • Erarbeitung von Evaluationsberichten und Risikoplatzierungsvorschlägen zu optimalen Bedingungen (Best Advice)
  • Aufbereitung der Abschlussunterlagen und Prüfung der Versicherungsdokumentation
  • Ordentliche Verwaltung des Versicherungsportefeuilles (Korrespondenzempfänger, Prüfung von Deklarationen und Abrechnungen, Weiterleitung der Korrespondenz)
  • Unterstützung des Auftraggebers im Leistungsfall
  • Überwachung von Terminen
  • Laufende Beratung des Auftraggebers im Rahmen der Personenversicherungen
  • Laufende Überwachung und Kontrolle des Risikodeckungskonzeptes
  • Mitarbeiterorientierungen


Im Mandat sind folgende Aktivitäten und Dienstleistungen nicht enthalten:
(Diese folgenden Aktivitäten und Dienstleistungen werden auf Honorarbasis erbracht)

  • Unterzeichnung und Kündigung von Versicherungsanträgen bzw. –verträgen
  • Prämieninkasso und Entgegennahme von Versicherungsleistungen
  • Detaillierte Abklärungen und administrative Mithilfe bezüglich der Sozialversicherungen AHV/IV/EO, AVIG und SUVA
  • Über den Personenversicherungsbereich hinausgehende Human Resources- Aktivitäten
  • Schulung von Personalverantwortlichen und Mitarbeitern im Personenversicherungsbereich und in der Administration von Personenversicherungen
  • Überwachung der Bonität der Versicherungsgesellschaft / Stiftung
  • Erstellung von Mitarbeiterbroschüren
  • Individuelle Finanzplanungen auf Ebene der Mitarbeitenden
  • Internationale Versicherungsfragen (Pooling, Expatriates, TCN’s)

 

 
 
 
 
 
 
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